§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
1. Der „Tierschutzverein Bad Wildungen und Umgebung e.V.“ mit Sitz in Bad Wildungen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Er ist unter der Nummer VR 2177 beim Amtsgericht Fritzlar in das Vereinsregister eingetragen.
3. Zweck des Vereins ist es, nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassistischen Gesichtspunkten national und länderübergreifend den Gedanken des Tierschutzes zu vertreten und zu fördern.
4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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Aufklärung und Belehrung über den Umgang mit Tieren und deren Gesundheit
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Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für das Wesen und Wohlergehen der Tiere
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Verhütung von Tierquälerei, Tiermisshandlung und Tiermissbrauch
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Veranlassung strafrechtlicher Maßnahmen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
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Aufklärung von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen
5. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf Haustiere sowie die frei lebende Tierwelt. Dazu gehört auch die Unterstützung anderer Vereine mit gleichem Zweck.
6. Der Verein strebt an, ein Tierheim zu erstellen und zu unterhalten.
Aufnahme im Tierheim finden:
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Fundtiere
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Herrenlose Tiere
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Abgabetiere
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Tiere aus Übereignungen anderer Vereine (sofern Platz vorhanden ist)
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(Notfall-)Pensionstiere
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Tiere aus Sicherstellungen des Veterinäramtes
Weitere Maßnahmen zur Zweckverwirklichung:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Geld- und Sachspenden
c) Zuschüsse öffentlicher Körperschaften
d) Herausgabe von Publikationen
e) Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Rundfunk, Social Media etc.)
f) Vorträge, Seminare, Aktionen
g) Öffentliche Veranstaltungen
h) Erbschaften
i) Aufwandsentschädigungen für die Aufnahme von Sicherstellungstieren
Der Verein kann Vereinbarungen mit Kommunen oder anderen Vereinen zur Aufnahme und Weitervermittlung von Fundtieren treffen.
Der Verein bietet Praktikumsplätze sowie Möglichkeiten zur Ableistung von Sozialstunden an, um das Verständnis zwischen Mensch und Tier zu fördern.
11. Ein besonderes Ziel ist die Einführung einer Katzenschutzverordnung für Bad Wildungen, seine Ortsteile, Edertal, Jesberg und Naumburg.
§ 2 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§ 3 Mittel des Vereins
Mittel dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
§ 4 Verbot der Begünstigung
Niemand darf durch vereinsfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Mitgliedschaften und Kooperationen
Der Verein ist Mitglied im Deutschen Tierschutzbund e.V. sowie im Landestierschutzverband Hessen e.V.
§ 7 Mitgliedschaft
1. Mitgliederarten:
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Ordentliche Mitglieder
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Fördernde Mitglieder
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Ehrenmitglieder
2.–6. Eintrittsregelungen:
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Ordentliches Mitglied kann jede unbescholtene natürliche Person ab 18 Jahren werden; unter 18 mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
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Fördernde Mitglieder können Vereine, Gesellschaften und juristische Personen werden.
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Aufnahme erfolgt schriftlich; der Vorstand entscheidet.
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Ehrenmitglieder werden aufgrund besonderer Verdienste ernannt.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Gründe:
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Austritt
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Tod
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Ausschluss
2.–4. Regeln:
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Austritt ist zum Jahresende mit 3-monatiger Frist möglich.
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Ausschluss bei Beitragsrückstand oder vereinsschädigendem Verhalten.
§ 9 Beiträge
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Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag (Höhe durch Mitgliederversammlung).
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Förderbeiträge werden individuell vereinbart.
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Zahlung innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres.
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Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 10 Organe des Vereins
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Vorstand
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Mitgliederversammlung
§ 11 Der Vorstand
1. Gesamtvorstand:
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1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Kassenwart
Schriftführer
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Beisitzer
2. Geschäftsführender Vorstand:
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1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
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Kassenwart
Vertretungsregelung gemäß §181 BGB.
§ 12 Vorstandssitzungen und Wahlen
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Einberufung bei Bedarf oder auf Verlangen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
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Beschlussfähig bei Anwesenheit der Hälfte.
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Amtszeit 3 Jahre, Wiederwahl möglich.
§ 13 Mitgliederversammlung
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Jährlich einzuberufen.
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Aufgaben u. a.: Berichte, Wahlen, Entlastung, Satzungsänderungen.
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Einladefrist: 8 Tage.
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Beschlussfähigkeit unabhängig von Teilnehmerzahl.
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Protokollpflicht.
§ 14 Prüfung
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Rechnungsprüfer prüfen Bücher, Belege und Vermögen.
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Prüfbericht wird der Mitgliederversammlung vorgelegt.
§ 15 Angestellte des Vereins
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Einstellung von Mitarbeitern ist möglich; Dienstvorgesetzter ist der Vorstand.
§ 16 Auflösung des Vereins
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Liquidatoren sind 1. und 2. Vorsitzender, sofern nicht anders beschlossen.
§ 17 Haftung
Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.
§ 18 Verwendung des Vereinsvermögens
Bei Auflösung fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an:
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Gemeinnützige Arche KaNaum – Stiftung für Tierschutz
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Stadt Bad Wildungen
Mittel sind ausschließlich für den Tierschutz zu verwenden.
§ 19 Datenschutz
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Speicherung personenbezogener Daten gemäß gesetzlichen Vorgaben.
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Löschung nach Austritt, mit steuerrechtlichen Ausnahmen.
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Datengeheimnis für alle Beteiligten.
§ 20 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
§ 21 Redaktionelle Änderungen
Der Vorstand ist zu redaktionellen Änderungen befugt.
§ 22 Inkrafttreten
Beschlossen am 19.12.2025. Die Satzung vom 09.04.2016 tritt außer Kraft.