Fundtiere

Plötzlich steht ein Kätzchen vor der Terrassentür und bettelt nach Futter, ein Wellensittich flattert durchs offene Fenster, beim Spaziergang im Wald folgt dir der fremde Hund aus sicherer Entfernung auf Schritt und Tritt. Ausgesetzt, entlaufen, verlaufen… irgendwo angebunden - immer wieder werden Tiere zu uns gebracht, die unter den verschiedensten Umständen aufgefunden wurden oder wir werden gerufen, um herumstreunende und offensichtlich herrenlose Hunde und Katzen einzufangen.

Doch was tun, wenn du ein Tier findest? Aufgefundene Haustiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Das heißt übersetzt: So, wie du dazu verpflichtet bist, die auf der Straße gefundene Brieftasche beim Fundbüro abzugeben und das Geld darin nicht einfach einzustecken, musst du auch den Fund eines Tieres melden und darfst es nicht einfach behalten. Doch natürlich kann man einen gefundenen Hund nicht einfach im Fundbüro abgegeben. Generell ist das Unterbringen und Versorgen von Fundtieren die Aufgabe von Städten und Gemeinden. Üblicherweise schließen Gemeinden einen Fundtiervertrag mit einem Tierschutzverein bzw. Tierheim ab, dem dann die Betreuung des Tieres übertragen wird. Dort wird das Findeltier aufgenommen, bis sich -im Idealfall- sein Besitzer meldet und es wieder abholt. Sollte das nicht der Fall sein, muss das Tier zunächst für sechs Monate (‼️) bei uns bleiben, da erst nach dieser Zeit der Rechtsanspruch des Halters an seinem Tier erlischt. Das heißt im Klartext: Erst nach Ablauf dieser Frist darf das Fundtier weitervermittelt werden! Schon alleine deshalb sollte das Aussetzen keine Option sein! Jeder hat die Möglichkeit, sein Tier ganz offiziell bei uns abzugeben. Denn nur so können wir sofort ein neues Zuhause suchen, ohne dass das Tier mindestens für das nächste halbe Jahr bei uns im Tierheim bleiben muss.

Hat das Tier Glück und sein Besitzer meldet sich, darf es natürlich sofort zurück nach Hause.

Es kann jedoch auch passieren, dass Fundtiere zu Unrecht als solche angesehen und ggf. sogar adoptiert werden. Schlimmstenfalls wird dann ein verzweifelt suchender Tierhalter niemals erfahren, was aus seinem geliebten Gefährten geworden ist. Genau deshalb ist es auch so wichtig, sein Haustier nicht nur chippen zu lassen, sondern auch in einem der anerkannten Haustierregister (z. B. TASSO oder FindeFix) zu registrieren.

Doch wann ist Fundtier herrenlos? Eine Katze, die plötzlich im Garten auftaucht, ist nicht zwangsläufig eine ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie gut genährt aussieht, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger auf Mäusejagd. Ein Fundtier ist ein Tier, das seinem Halter entlaufen ist, sich beispielsweise verirrt hat oder schlimmstenfalls ausgesetzt wurde – sein Halter ist unbekannt. Ein verwahrlostes Tier mit struppigem Fell dagegen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit herrenlos und gehört niemandem.

Solltest du also ein Tier finden, ‌solltest du zunächst in der Nachbarschaft bzw. Umgebung fragen, ob jemand das Tier kennt oder vermisst. Auch im Tierheim oder bei den umliegenden Tierärzten könnte das Tier bekannt oder sogar als vermisst gemeldet worden sein. Ist das Fundtier zutraulich genug, solltest Du es auf folgende Merkmale hin untersuchen: Gibt es ein Halsband, eine Tätowierung oder einen Mikrochip unter der Haut? Bei Chips und Tätowierungen kann in jedem Fall ein Tierarzt oder das Tierheim bei der Identifikation helfen: Ist das Tier darüber in einem Haustierregister registriert, lässt sich der Besitzer leicht ausfindig machen. Verletzte Tiere sollten unbedingt zu einem Tierarzt gebracht werden. Übrigens: Die Behörden sind dazu verpflichtet, die Aufwendungen für Unterbringung, Betreuung und eventuell entstehende Kosten einer tierärztlichen Behandlung eines Fundtieres zu übernehmen - Voraussetzung ist, der Finder hat den Fund des Tieres umgehend dem Ordnungsamt oder der Polizei gemeldet.

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