KATZENSCHUTZVERORDNUNG

Eine Katzenschutzverordnung ist eine kommunale oder regionale Regelung, die darauf abzielt, den Schutz von freilaufenden Katzen zu verbessern und das Leid streunender Katzen zu verringern. Sie wird oft in Gebieten mit einer hohen Population streunender Katzen eingeführt, um Überpopulationen zu verhindern und den Tierschutz zu fördern.

Die Verordnung beinhaltet in der Regel Maßnahmen wie:

  1. Kastrationspflicht: Katzen, die frei herumlaufen dürfen, müssen kastriert oder sterilisiert werden, um die unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern.
  2. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Freilaufende Katzen müssen durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und bei einer zentralen Datenbank registriert werden, um entlaufene Tiere leichter zu identifizieren und zurückzuführen.
  3. Freilaufbeschränkungen: In einigen Fällen können Katzenbesitzer ggf. verpflichtet werden, ihre Katzen nur unter bestimmten Bedingungen frei herumlaufen zu lassen.

Solche Verordnungen sollen zum Schutz der Tiere beitragen, die Gesundheit der Katzenpopulation verbessern und die Zahl herrenloser Katzen verringern, die oft unter sehr schlechten Lebensbedingungen leiden. Katzenmütter sind mit ihren Kitten auf sich allein gestellt und leiden daher oft erheblich unter den schwierigen Bedingungen ihrer Freiheit - dazu kommen Hunger, Kälte, Verletzungen, Parasitenbefall und vor allem immer mehr schlimme Krankheiten wie FIV, FIP und die oft gravierenden gesundheitlichen Folgen durch Inzucht.  Diese Situation wird durch die unkontrollierte Vermehrung der Tiere immer schlimmer, die Zahl der Katzen steigt so unaufhörlich. Das einzig wirksame Mittel diese Situation in den Griff zu bekommen, ist daher einzig und allein die Kastration, die durch die Katzenschutzverordnung reguliert werden soll.

Eine weitere Konsequenz: Tierheime werden dadurch auf lange Sicht finanziell entlastet, da besonders im Frühjahr und Herbst dort vermehrt kleine Katzen abgegeben werden.

Eine Katzenschutzverordnung ist in der Regel rechtlich bindend, sobald sie von einer Kommune oder Region erlassen wird. Das bedeutet, dass Katzenhalter in den betroffenen Gebieten verpflichtet sind, die Vorschriften der Verordnung zu befolgen. Dazu zählen insbesondere die Kastrations- sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Wer gegen die Bestimmungen einer solchen Verordnung verstößt, kann mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Durchsetzung liegt bei den lokalen Behörden, die auch Kontrollen durchführen können, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. 


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